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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Name: GbR Kovacs, Laszlo u. Cecilia
Letzte bekannte Anschrift: Sonnenberg 9, 71735Eberdingen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 55239/31095 GewStM für 2017 vom 02.05.2024
  • 55239/31095 GewStM für 2018 vom 02.05.2024
  • 55239/31095 GewStM für 2019 vom 02.05.2024
  • 55239/31095 UStB für 2018 vom 02.05.2024
  • 55239/31095 UStB für 2019 vom 02.05.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bietigheim-Bissingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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