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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Freiburg-Land

Name: Sayit Bülbül
Letzte bekannte Anschrift: Kohliberg 13, 4315 ZUZGEN SCHWEIZ

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 07018/25140 Einspruchsentscheidung 191 AO USt für 06.10.2021 bis 24.01.2022 vom 26.07.2024
  • 07018/25140 Einspruchsentscheidung 191 AO KSt für 06.10.2021 bis 24.01.2022 vom 26.07.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Land eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Land. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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