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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Ehingen

Name: Hans Ulrich Enz
Letzte bekannte Anschrift: Heder 4, 9485 Nendeln

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 5808000503 EStB für 2023 vom 30.07.2024
  • 5808000503 EStB für 2022 vom 30.07.2024
  • 5808000503 EStB für 2021 vom 30.07.2024
  • 5808000503 EStB für 2020 vom 30.07.2024
  • 5808000503 EStB für 2019 vom 30.07.2024
  • 5808000503 EStB für 2017 vom 30.07.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ehingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ehingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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