Das Finanzamt Pforzheim beabsichtigt zum 01. März 2025 einen Mitarbeiter (w/m/d) mit der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Umsatzsteuer-Stelle Innendienst einzustellen.
Der Aufgabenbereich der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Umsatzsteuer hat mit einem
jährlichen Steueraufkommen von rund 290 Milliarden Euro erhebliche Bedeutung für den Staatshaushalt. Als Mitglied der
Umsatzsteuer-Stelle Innendienst leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht
werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Das Tätigkeitsprofil beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und setzt sich unter anderem aus den folgenden Aufgaben zusammen:
- Formelle und sachliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Zustimmung zur Erstattung von Umsatzsteuer
- Erledigung von Bearbeitungshinweisen
- Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen
- Festsetzung von Verspätungszuschlägen
- Bearbeitung von Anträgen auf Verrechnungsstundung oder Aussetzung der Vollziehung
- Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement oder einem vergleichbaren Berufszweig
- Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
- Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, in der Betriebswirtschaftslehre oder in der Buchhaltung
- Kenntnisse im Verwaltungshandeln oder in der Büroorganisation
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit dem PC
Was wir Ihnen bieten:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
- umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
- amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
- praktische Einarbeitung im Finanzamt
- flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.
Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren.
Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Weiss telefonisch ( ) oder per E-Mail ( Poststelle-41@finanzamt.bwl.de ) gerne zur Verfügung:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl.
- tabellarischem Lebenslauf,
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und
- Nachweise der abgelegten Prüfungen und Fortbildungen und sämtlicher Arbeitszeugnisse
bis zum 15.11.2024 an Poststelle-41@finanzamt.bwl.de
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 15
Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.