Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Stuttgart I
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 9303600082 GewStM für 2021 vom 28.11.2024
- 9303600082 GewStM für 2022 vom 28.11.2024
- 9303600082 UStB für 2020 vom 28.11.2024
- 9303600082 UStB für 2021 vom 28.11.2024
- 9303600082 UStB für 2022 vom 28.11.2024
- 9303600082 EStB für 2021 vom 28.11.2024
- 9303600082 EStB für 2022 vom 28.11.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart I eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart I. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.