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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Lörrach

Name: Grundstücksgemeinschaft Farina GbR z. Hd. Frau Francisca Farina Fischer
Letzte bekannte Anschrift: Nurenvergstr. 13, 8037 Zürich SCHWEIZ

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 1103012985 UStB August für 2024 vom 02.04.2025
  • 1103012985 UStB September für 2024 vom 02.04.2025
  • 1103012985 UStB Oktober für 2024 vom 02.04.2025
  • 1103012985 UStB November für 2024 vom 02.04.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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