Welche Kosten kann ich geltend machen?
Sofern Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Kosten entstehen, die den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro übersteigen, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen.
Daneben können auch folgende Aufwendungen für einen Freibetrag in Betracht kommen:
- Kirchensteuer, weil Sie einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören,
- Betreuungskosten für ein Kind unter 14 Jahren, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Aufwendungen für den Schulbesuch Ihres Kindes, z. B. weil es eine staatlich anerkannte Privatschule besucht.
Dann können Sie ebenfalls einen Freibetrag beantragen. In diesem Fall berücksichtigt Ihr Arbeitgeber Ihre Kosten bereits unterjährig. Somit reduziert sich Ihre monatliche Steuerbelastung.
Wie stelle ich den Antrag?
Am einfachsten beantragen Sie Ihren Freibetrag elektronisch über Mein ELSTER. So können Sie die Vorteile des elektronischen Verfahrens nutzen und sparen sich den Gang zum Finanzamt.
Alternativ können Sie den Antrag mit dem Papiervordruck „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ sowie dessen Anlagen stellen oder das sichere Kontaktformular Ihres Wohnsitzfinanzamts für die elektronische Beantragung nutzen.
Seit diesem Jahr müssen Sie nur noch den neu gestalteten Hauptvordruck mit den jeweiligen Anlagen einreichen. Am besten Sie beantragen Ihren Freibetrag für zwei Jahre. Dann ersparen Sie sich im nächsten Jahr den Aufwand einer erneuten Antragstellung.
Was ist zu tun beim Steuerklassenwechsel?
Auch hier benötigen Sie den neu gestalteten Hauptvordruck mit der entsprechenden Anlage. Dies ist notwendig, wenn Sie die Steuerklasse wechseln möchten oder Ihrem Finanzamt mitteilen, dass Sie von Ihrem bisherigen Ehegatten oder Ihrer bisherigen Lebenspartnerin oder Ihrem bisherigen Lebenspartner dauernd getrennt leben.
Wo erhalte ich die Vordrucke?
Die Vordrucke finden Sie online auf der Homepage Ihres Finanzamts oder direkt vor Ort bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Wo finde ich weitere Information?
Bei weiteren Fragen und weiteren Anliegen steht Ihnen der Steuerchatbot der Finanzverwaltung Baden-Württembergs rund um die Uhr zur Verfügung. Diesen finden Sie ebenfalls auf der Homepage Ihres Finanzamts.