Informationen zur steuerlichen Behandlung von Aushilfstätigkeiten von Schülerninnen, Schüler und Studierenden finden
Sie im "aktuellen
Tipp".
Hinweis
Haben Sie noch weitere Fragen zur „Lohnsteuer“ oder zu den „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)“, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder schauen Sie mal im Internet unter www.elster.de nach.