Navigation überspringen

Welche Rechtsgrundlagen gelten bei steuerlichen Erleichterungen für Bau- und Kulturdenkmale?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) insbesondere:

  • § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) (Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
  • § 7i Einkommensteuergesetz (EStG) (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen)
  • § 10f Einkommensteuergesetz (EStG) (eigenbewohnte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
  • § 11b Einkommensteuergesetz (EStG) (gleichmäßige zeitliche Verteilung von Erhaltungsaufwendungen)
  • § 10g Einkommensteuergesetz (EStG) (zu keiner Einkunftsart gehörende und nicht eigenbewohnte Kulturgüter)

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.