2. Ausgabe von Vordrucken nur in Härtefällen nach Vereinbarung eines Termins
Am 30. März 2022 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft öffentlich aufgefordert.
Diese Feststellungserklärungen müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch an die Finanzverwaltung
übermittelt werden (z.B. über Mein Elster; vgl. www.elster.de).
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Abgabe der Erklärungen mit ELSTER finden Sie hier.
In begründeten Einzelfällen, sog. Härtefälle, kann die Feststellungserklärung auch in Papierform eingereicht
werden. Das Finanzamt hält für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die unter die Härtefallregelung fallen,
Vordrucke vor. Zur Ausgabe der Vordrucke ist beim Finanzamt Ravensburg ein Termin zu vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist über das Terminvereinbarungssystem
rund um die Uhr möglich. Nach Eintrag der Pflichtangaben ist auf der nächsten Seite das Anliegen „Grundsteuerreform“
auszuwählen. Alternativ können Termine auch unter der (erreichbar: Mo. bis Fr. 8.00-12.00
und Mo. bis Do. 13.00-15.30 Uhr) vereinbart werden.
Zu dem Termin sind der Personalausweis und das übersandte Informationsschreiben mitzubringen. Bei Wohneigentum oder Teileigentum ist es hilfreich, wenn die Teilungserklärung oder der Kaufvertrag mitgebracht wird.
Auf Basis der Feststellung des Finanzamtes berechnet die Kommune die neue Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 erhoben wird. Bis dahin ist die Grundsteuer nach alter Rechtslage zu zahlen.