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Information

Information wegen Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung zum Grundvermögen

Das Finanzamt erläutert die Vorgehensweise bei Erhalt eines Erinnerungsschreibens wegen Nichtabgabe der Erklärung zum Grundvermögen (Grundsteuer B)

In den letzten Tagen wurden vom Finanzamt Erinnerungsschreiben wegen nicht abgegebener Feststellungserklärungen zum Grundvermögen (Grundsteuer A) verschickt.

Möglicherweise möchten Sie eine Fristverlängerung beantragen oder Sie haben bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben. Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:


Variante 1 – Sie haben die Grundsteuererklärung Grundvermögen noch nicht abgegeben.

Im Erinnerungsschreiben wurde Ihnen eine letzte sechswöchige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung Grundvermögen eingeräumt – das Fristende entnehmen Sie bitte dem Schreiben. Eine weitere Fristverlängerungen kann nicht gewährt werden - bitte stellen Sie hierzu keine Anträge. Wenn wir bis Fristende keine Grundsteuererklärung erhalten haben, werden wir den Grundsteuerwert schätzen. Die Festsetzung von Zwangsgeld und Verspätungszuschlag ist nicht vorgesehen. Wenn Sie mit dem Schätzwert nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. 


Variante 2 – Sie haben bereits eine Grundsteuererklärung Grundvermögen abgegeben und sind deshalb der Auffassung, das Erinnerungsschreiben zu Unrecht erhalten zu haben.

Beachten Sie bitte, dass die Erklärung – egal ob elektronisch oder auf Papier – unter dem in der Erinnerung genannten 16-stelligen Aktenzeichen abgegeben sein muss. Nur wenn Sie dieses Aktenzeichen verwendet haben, ist der Erklärungseingang bei uns erfasst.

Bitte überprüfen Sie also, ob das Aktenzeichen, unter dem Sie Ihre Erklärung abgegeben haben, mit dem im Schreiben genannten übereinstimmt. Sollten Sie ein falsches Aktenzeichen verwendet haben, übermitteln Sie die Erklärung bitte erneut unter dem richtigen Aktenzeichen.


Bitte beachten Sie auch, dass die Eigentümer mehrerer Grundstücke normalerweise auch mehrere Grundsteuererklärungen abgeben müssen, nämlich für jede Grundstückseinheit, für die sie bereits nach altem Recht einen Einheitswertbescheid erhalten hat. 

Sollten Sie ihre Grundsteuererklärung unter dem richtigen Aktenzeichen abgegeben haben, kann es sein, dass sich der Eingang mit dem Ausdruck des Erinnerungsschreibens überschnitten hat – innerhalb von 6 Tagen vor Versand des Erinnerungsschreibens an uns übermittelte Erklärungen sind noch angemahnt worden. 


Haben Sie Fragen zur Ermittlung und Höhe des Grundsteuerwerts oder brauchen Sie Hilfe zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung? Unter Grundsteuer - Finanzämter Baden-Württemberg finden Sie alle Angaben; dort erhalten Sie auch Ausfüllhilfen mit Fallbeispielen zum Grundvermögen und zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Noch ein abschließender Hinweis zur Abgabe von Grundsteuererklärungen für Land- und Forstwirtschaft: Diese sind von der aktuellen Mahnaktion nicht betroffen – Sie haben zur Erklärungsabgabe noch Zeit. Gerne können Sie sich – wenn sie registriert sind – über www.elster.de und – ohne Registrierung - über das Kontaktformular des Finanzamts mit uns in Verbindung treten. Wir melden uns zur gegeben Zeit bei Ihnen.

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