Haben Sie ein Erinnerungsschreiben trotz Erklärungsabgabe erhalten? Prüfen Sie bitte folgende Punkte:
1. Ist das Aktenzeichen auf dem Erinnerungsschreiben indentisch mit der von Ihnen abgegebenen Erklärung?
2. Möglicherweise gibt es für Ihr Grundstück mehrere Aktenzeichen, ein Beispiel sind Einlieger -oder Eigentumswohnungen. Reichen Sie bitte für jedes Aktenzeichen eine Erklärung ein.
3. Wurde die Elster-Erklärung tatsächlich an das richtige Finanzamt übermittelt? Prüfen Sie bitte Ihr Transferticket. Ist das Aktenzeichen identisch mit dem Erinnerungsschreiben? Falls nicht, übermitteln Sie bitte die Erklärung erneut unter dem richtigen oder fehlenden Aktenzeichen.
Bei Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwerts informieren Sie sich bitte auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de. Gerne können Sie sich auch über das Kontaktformular des Finanzamts mit uns in Verbindung setzen. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Finanzamts Ulm.