Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Mannheim-Stadt
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 03 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 04 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 05 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 06 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 07 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 08 für 2024 vom 15.11.2024
- 3818628846 Umsatszteuer Voranmeldung 09 für 2024 vom 15.11.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.