Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Pforzheim
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 49198/55046 Bescheid ü.die Festsetzung der USt-VZ0824 für 08/24 vom 29.11.2024
- 49198/55046 Bescheid ü.die Festsetzung der USt-VZ0924 für 09/24 vom 26.11.2024
- 49198/55046 Bescheid ü.die Festsetzung der USt-VZ062424 für 06/24 vom 26.11.2024
- 49198/55046 Bescheid ü.die Festsetzung der USt-VZ0724 für 07/24 vom 26.11.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Pforzheim eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Pforzheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.