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Pressemitteilung Oberfinanzdirektion

Meilenstein zur Nutzung von Bodenschätzungsdaten für Grundsteuerrecht erreicht

Für landwirtschaftliche Betriebe knüpft das neue Landesgrundsteuergesetz die Höhe der Grundsteuer an die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens. Die dazu notwendigen Daten werden bereits seit vielen Jahrzehnten von Bodenschätzungsausschüssen erhoben, die paritätisch mit Sachverständigen der Finanzverwaltung und praktizierenden Landwirten besetzt sind.

Ein großes Manko bestand bisher darin, dass die Daten noch nicht elektronisch vorlagen. Um diese Daten auch im digitalen Zeitalter nutzen zu können, starteten im Zuge der Initiative „digital@bw“ drei Landesministerien (Finanzministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Umweltministerium) das Leuchtturmprojekt „Bodenschätzung digital“. Ziel ist es, bis Ende 2022 die beschreibenden Daten der Bodenprofile in einer Datenbank und die grafischen Daten im automatisierten Liegenschaftskataster (ALKIS) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen. Mit der Übertragung von mehr als 500.000 handschriftlichen Bodenprofilen mit mehr als 6 Mio. Einzelmerkmalen in die digitale Welt gelang die Sicherung wertvoller, bis zu 90 Jahre alter Grundlagendaten zur Abschätzung der natürlichen Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden in Baden-Württemberg.

In Zukunft sollen sowohl die grafischen, als auch die beschreibenden Daten bereits im Feld digital erhoben, im Innendienst bearbeitet und anschließend in das automatisierte Liegenschaftskataster der Vermessungsverwaltung (ALKIS) übertragen werden. Dazu plant die Finanzverwaltung ihre landwirtschaftlichen Sachverständigen noch im Jahr 2021 mit einer entsprechenden fachspezifischen Software zur Bearbeitung von Geoinformationsdaten und mit robusten, witterungsunempfindlichen Außendienstrechnern mit eingebautem hochpräzisem GPS Empfangsteil auszurüsten.

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