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Information Finanzamt Öhringen

Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder auf 60 Euro erhöht

und ELSTER - die elektronische Steuererklärung gewinnt immer mehr an Bedeutung

Mal ist es ein Dankeschön für das langjährige ehrenamtliche Engagement in der Altenpflege, mal eine Aufmerksamkeit für den großen Einsatz im Umweltschutz: Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistung würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen sie auch steuerliche Regelungen beachten. 40 Euro durften die Zuwendungen bisher maximal kosten. In Baden-Württemberg wird diese Nichtbeanstandungsgrenze nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht.

Bei Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder wird zwischen zwei Anlässen unterschieden. Geschieht die Zuwendung aus einem persönlichen Grund wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, darf eine einzelne Zuwendung bis zu 60 Euro kosten (bisher 40 Euro). Handelt es sich um Zuwendungen für ein besonderes Vereinsereignis wie die Weihnachtsfeier oder einen Ausflug, darf der Verein nunmehr ebenfalls 60 Euro pro Mitglied im Jahr ausgeben (bisher 40 Euro).


ELSTER - die elektronische Steuererklärung gewinnt immer mehr an Bedeutung

Seit Mitte März bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2018. Dabei setzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die elektronsiche Steuererklärung ELSTER.

„Mit der Nutzung der digitalen Dienste der Steuerverwaltung können die Bürgerinnen und Bürger mühelos und ganz bequem mit dem Finanzamt kommunizieren“, erläutert Katja Konnerth, Leiterin des Finanzamts Öhringen. „Bereits zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg reichen ihre Einkommensteuererklärung digital ein. Und immer mehr von ihnen nutzen dafür MEIN ELSTER, ein plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt, das eine möglichst flexible Bearbeitung der eigenen Steuererklärungen und Anträge ermöglicht“, so die Amtsleiterin.

Mein ELSTER bietet neben der Möglichkeit, Steuererklärungen einzureichen, auch verschiedene elektronische Anträge und Mitteilungen, die an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden können. Auch Einsprüche lassen sich mit Mein ELSTER elektronisch einlegen.

Die bisher ebenfalls angebotene Steuersoftware „ELSTERFormular“ wird letztmalig für die Steuererklärung des Jahres 2019 zur Verfügung stehen.

„Die Menschen sollten daher keine Zeit verlieren und sofort umsteigen. Mit nur einem Klick können die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten komfortabel nach Mein ELSTER exportieren und dort wie gewohnt für eine Datenübernahme verwenden“, unterstreicht Konnerth die Anstrengungen der Steuerverwaltung, die elektronische Abgabe von Steuererklärungen noch einfacher und komfortabler zu gestalten.

Das kostenlose Programm ELSTER und weitere Informationen zur Erstellung Ihrer elektronischen Steuererklärung finden Sie unter https://www.elster.de. Oder nutzen Sie  das erweitere ELSTER-Serviceangebot des Finanzamts Öhringen. Fragen rund um die ELSTER-Software oder zur Authentifizierung beantworten wir Ihnen telefonisch (07941/604-282 oder 07941/604-283), per Email (Elsteransprechpartner-76@finanzamt.bwl.de) oder persönlich in der ELSTER-Sprechstunde immer donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung am ELSTER-Point in der Zentralen Informationsstelle.

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