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Aktuelle Informationen

Katja Konnerth, Leiterin des Finanzamts Öhringen informiert

" Viele Bürgerinnen und Bürger erstellen derzeit ihre Steuererklärung, wollen sie abgeben oder andere steuerliche Fragen klären und sich persönlich bei uns beraten lassen", so Katja Konnerth, Leiterin des Finanzamts Öhringen.

Seit 15. Juni 2020 ist dies wieder an der Zentralen Informations- und Annahmestelle zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr, Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:30 Uhr, Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Für Anliegen ohne Beratungsbedarf gibt es einen Schnellschalter im nicht überdachten Außenbereich, für den keine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. An diesem sind beispielsweise Vordrucke erhältlich und Steuererklärungen oder andere Unterlagen können abgegeben werden. Seit 2018 sind der Steuererklärung keine Belege mehr beizufügen; vielmehr sollen die Angaben in der Steuererklärung möglichst konkret und aussagekräftig sein. Belege sind aufzubewahren und müssen erst auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden.


Aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Zutritt zum Finanzamt nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger, die steuerliche Angelegenheiten erörtern möchten oder andere Anliegen mit Beratungsbedarf haben, müssen deshalb einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ein Termin kann über den Internetauftritt des Finanzamts Öhringen und das dort abrufbare Terminvereinbarungssystem bequem rund um die Uhr online gebucht werden. Telefonisch ist eine Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten der Zentralen Informations- und Annahmestelle möglich (07941/604-207).

Für den Besuch im Finanzamt bei einem persönlichen Beratungstermin gelten folgende Hinweise:
Ohne fest vereinbarten Termin ist kein Zutritt zum Finanzamt möglich. Besucherinnen und Besucher werden für den Termin am Eingang persönlich abgeholt. Sie sollen deshalb frühestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin erscheinen und am Eingang warten. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten. Beim Besuch im Amt muss ein eigener Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zur Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten werden persönliche Daten der Besucherinnen und Besucher für einen Zeitraum von 30 Tagen aufgezeichnet.

Das Bewerberportal der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2021 ist geöffnet. Im mittleren Dienst erwartet Realschulabsolventen eine zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt. Im gehobenen Dienst absolvieren Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur, (Fach-) Hochschulreife oder gleichwertigem Abschluss ein duales Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“. In der Steuerverwaltung eröffnen sich viele Perspektiven: Abwechslung, Aufstiegsmöglichkeiten, hohe Verantwortung, krisensicherer Job, gutes Gehalt, flexible Arbeitszeiten usw.. Das Land Baden-Württemberg setzt außerdem bei seinen Bediensteten auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bietet deshalb flexible Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, Heim- und Telearbeitsplätze. Bewerbungen können ab sofort online unter der Adresse www.steuer-kann-ich-auch.de erfolgen. Gerne steht auch die Ausbildungsleiterin, Frau Bernadette Huber, für Auskünfte zur Verfügung (07941/604-306).

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