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Pressemitteilung Finanzamt

Elster Formular letztmalig in 2020 - Vorzüge von "Mein ELSTER" nutzen

Die bisher durch die Steuerverwaltung angebotene Steuersoftware „Elster Formular“ kann dieses Jahr letztmalig zur Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet werden. Bei Umsatzsteuervoranmeldungen sowie bei Lohnsteueranmeldungen ist eine Übermittlung per Elster Formular bereits jetzt nicht mehr möglich.

Bürgerinnen und Bürger können allerdings die bisher in „Elster Formular“ erfassten Daten problemlos zu „Mein ELSTER“ oder in eine andere Steuersoftware übernehmen. Eine Neueingabe der bereits erfassten Daten ist damit nicht nötig.

Wer noch weitere Informationen zum Thema sucht, dem steht auf der Internetseite http://www.elster.de ein Erklärvideo zur Verfügung.

„Mit Mein ELSTER stellen wir ein plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung“, so der Amtsleiter Hans-Ulrich Rau. „Bürgerinnen und Bürger können durch die Nutzung der digitalen Dienste der Steuerverwaltung bequem und flexibel mit ihrem Finanzamt kommunizieren“,so Rau weiter.

Mein ELSTER hat zahlreiche Vorzüge. Dazu zählt neben der Möglichkeit, verschiedene elektronische Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt zuübermitteln, auch die Möglichkeit, steuerliche Belege abzurufen, aktuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einzusehen sowie Anträge auf Fristverlängerung zu stellen.

Unter www.elster.de ist eine Registrierung möglich. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen rund um ELSTER an die ELSTER-Ansprechpartnerinnen und ELSTER-Ansprechpartner in ihrem Finanzamt wenden.

Pressereferent

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