Alle Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Das BZSt ist für die Vergabe der IdNr. zuständig.
Ihre IdNr. finden Sie auf:
- Ihrem Einkommensteuerbescheid oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
- Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitsgebers
- einem Schreiben in Einkommensteuerangelegenheiten vom Finanzamt
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt aus datenschutzrechtlichen Gründen (erforderliche Identitätsprüfung) keine
telefonischen Auskünfte zur IdNr. erteilen kann und auch eine Mitteilung per E-Mail nicht möglich ist.
Ihre IdNr. kann bei Bedarf nur schriftlich an die melderechtliche Anschrift mitgeteilt werden.
Liegt Ihnen Ihre IdNr. nicht (mehr) vor (verlegt, verloren oder vergessen), können Sie auf der folgenden Internetseite beim BZSt eine erneute Mitteilung der IdNr. anfordern.
Nach der Geburt erhält das Kind einige Wochen später die IdNr. vom BZSt per Brief mitgeteilt (in Einzelfällen kann die
Mitteilung etwas länger dauern).
Das BZSt erteilt die IdNr. für das Neugeborene aufgrund einer Mitteilung der Meldebehörde (Standesamt).
Entsprechendes gilt, wenn Sie sich erstmalig in Deutschland bei einer Meldebehörde (Stadt / Gemeinde) anmelden und noch keine IdNr.
haben.
Hinweis
Falls sich für Sie noch weitere Fragen an das Bundeszentralamt für Steuern ergeben können Sie diese per E-Mail unter folgender Adresse an das BZSt stellen: Fragen an das BZSt