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Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID / IdNr.) – Infos und Auskunft

Alle Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Das BZSt ist für die Vergabe der IdNr. zuständig.

Ihre IdNr. finden Sie auf:

  • Ihrem Einkommensteuerbescheid oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
  • Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitsgebers
  • einem Schreiben in Einkommensteuerangelegenheiten vom Finanzamt

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt aus datenschutzrechtlichen Gründen (erforderliche Identitätsprüfung) keine telefonischen Auskünfte zur IdNr. erteilen kann und auch eine Mitteilung per E-Mail nicht möglich ist. Ihre IdNr. kann bei Bedarf nur schriftlich an die melderechtliche Anschrift mitgeteilt werden.

Liegt Ihnen Ihre IdNr. nicht (mehr) vor, können Sie auf der folgenden Internetseite beim BZSt eine erneute Mitteilung der IdNr. anfordern.

Das BZSt erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0228 406-1240 (aus dem Ausland + 49 228 406-1240).

Nach der Geburt erhält das Kind einige Wochen später die IdNr. vom BZSt per Brief mitgeteilt (in Einzelfällen kann die Mitteilung etwas länger dauern).
Entsprechendes gilt, wenn Sie sich erstmalig in Deutschland bei einer Meldebehörde (Stadt / Gemeinde) anmelden und noch keine IdNr. haben.

 

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