- Kinder unter 18 Jahren:
- Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben
- Lebensbescheinigung der Meldebehörde für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder
- Geburtsurkunde, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben
ist.
- Kinder über 18 Jahren:
je nach Fall müssen zusätzlich z.B. eine Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung und eventuell ein Nachweis über die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes vorgelegt werden. - behinderte Kinder:
Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Landratsamtes (früher Versorgungsamtes) oder Rentenbescheid.
Hinweis
Weiter Informationen für Kindergeldberechtigte