Auch in Baden-Württemberg sind »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag« in Papierform im Umlauf, die als Absender ein baden-württembergisches Finanzamt oder die »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« ausweisen. Die Empfänger werden aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist Einkommensteuer nachzuzahlen.
Die in diesem Zusammenhang in Baden-Württemberg bekannt gewordene Bankverbindung ist gesperrt worden, Überweisungen auf diese Kontonummer sind damit nicht mehr möglich.
Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide und Bankverbindungen im Umlauf befinden. Daher bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.
An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt:
- Steuerbescheide werden immer durch das örtlich zuständige Finanzamt unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Adresse erlassen.
Ihr für Sie örtlich zuständiges Finanzamt können Sie hier ermitteln und sich die korrekte Anschrift des Finanzamtes anzeigen lassen.
- Eine Bezeichnung »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« wie auch das Siegel »Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.
- Die Steuernummern in Baden-Württemberg enthalten zehn Ziffern.
- Bescheide der Finanzämter enthalten immer Erläuterungstexte, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise.
- Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum jeweiligen Ort passen.
Beim Erhalt von Dokumenten der baden-württembergischen Finanzämter wird darum gebeten, die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.
Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Sie können sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in "Mein Elster" beziehungsweise in der verwendeten Software abrufen.