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Pressemitteilung Ministerium für Finanzen

Land- und Forstwirtschaft kann teils mit Steuererstattungen aus der Einkommensteuer rechnen

Durch eine neue Regelung kann die Einkommensteuer auf Gewinne von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft durch eine Steuerermäßigung an die Gewinnsituation innerhalb eines dreijährigen Betrachtungszeitraums angepasst werden.

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