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Stellenausschreibung beim Finanzamt Rottweil

Stellenausschreibung beim Finanzamt Rottweil

Das Finanzamt Rottweil beabsichtigt zum 01. April 2021 eine / -n Mitarbeiter / -in (w/m/d) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Grundstückswertstelle einzustellen.

Der Aufgabenbereich der Grundstückswertstelle ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Arbeitsaufgaben reichen von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer bis hin zur Feststellung von Einheitswerten und Grundsteuermessbeträgen als Grundlage der Grundsteuer. Das abwechslungsreiche und spannende Aufgabengebiet wird dadurch abgerundet, dass Sie als Bearbeiterin bzw. Bearbeiter einen tiefen Einblick in die aktuellen Grundstücksmarktentwicklungen erhalten.

Das Tätigkeitsprofil setzt sich u.a. aus den folgenden Aufgaben zusammen:

  • Grunderwerbsteuerliche Würdigung von Grundstückskaufverträgen
  • Festsetzung der Grunderwerbsteuer
  • Durchführung von Feststellungen zur Einheitsbewertung
  • Auswertung von Baumitteilungen und sonstigem Kontrollmaterial der Kommunen
  • Prüfung von Grundsteuerbefreiungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Finanzamtes in Einzelfällen
  • Kommunikation mit Steuerpflichtigen, Behörden und Notaren

Sie bringen mit:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann oder einem vergleichbaren Berufszweig
  • Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
  • amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV -L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von
Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.

Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt.
Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren.

Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Frank Maier, Sachgebietsleiter (0741/243-2740)  gerne zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl.

  • tabellarischem Lebenslauf,
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen und Fortbildungen,
  • sämtlicher Arbeitszeugnisse

bis zum 31.01.2021 an

Finanzamt Rottweil
z.Hd.v. Herrn Spreng
Geschäftsstellenleiter
Körnerstrasse 28
78628 Rottweil.

Hinweis zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.

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